de Renet Bürosysteme GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Unseren Lieferungen liegen nachstehende Vertragsbedingungen zu Grunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Auch bei entgegenstehendem Wortlaut der Geschäftsbedingungen des Käufers, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Zusicherungen, Nebenabreden oder Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Angebote, Auftragsbestätigungen Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

Angebote, Auftragsbestätigungen Preise

Soweit eine längere Lieferfrist als 4 Monate vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
Bei Erreichung des Netto-Bestellwertes von 79,00 Euro erfolgt die Lieferung versandkostenfrei, darunter berechnen wir eine Pauschale in Höhe von netto 6,95 Euro.

Sollten Frachtkosten durch Vorlieferanten entstehen, werden diese in gleicher Höhe an den Käufer weiterberechnet. Den Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen. Alle Preise sind Euro Preise.

Lieferzeit

Die angegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind jedoch unverbindlich und gelten erst ab völliger Klarstellung des Auftrages. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Fälle höherer Gewalt und anderer Vorkommnisse, die die Lieferung der Ware beeinflussen oder unmöglich machen (zum Beispiel Brand, Rohstoffmangel, Streik usw.), entbinden uns von der Lieferverpflichtung oder verlängern eine etwa vereinbarte Lieferfrist entsprechend, auch wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.

Zahlung

Alle Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, Bekanntwerden von gegen den Schuldner angestrengten Klagen wird sofort unsere gesamte Forderung fällig. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderungen von uns nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Teil gegen uns vorliegt.
Ersatzteil- und Reparatur-Rechnungen sind nicht skontierfähig.

Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und Spesen berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum. Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Außerdem haben wir das Recht, Rückgabe unseres Eigentums oder Sicherstellung zu verlangen. In Abweichung von den §366,367 BGB und etwaiger Bestimmungen des Käufers sind wir berechtigt, festzusetzen, auf welche Forderungen, Zahlungen des Käufers gutzuschreiben sind. Bei Teilzahlungskäufen tritt Fälligkeit der Gesamtforderung ein, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist.
Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (zum Beispiel Pfändungsprotokoll) zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Die uns durch die Rechts-Beeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonst wie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen. Der Käufer ist zur sachgemäßen Behandlung der uns gehörenden Ware und ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet.

Gewährleistungen

Beanstandungen können nur binnen 8 Tagen nach Eingang der Sendung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach bekannt werden berücksichtigt und müssen schriftlich angezeigt werden. Sie entbinden nicht die von der Verpflichtung zur Zahlung. Bei unsachgemäßer Bedienung oder Behandlung durch den Käufer erlischt jedweder Gewährleistungsanspruch. Beanstandungen eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Für nachweisbar mangelhaft gelieferte Ware wird nach Rücksendung baldmöglichst Ersatz geleistet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere das Recht auf Minderung, Wandlung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Für abweichende Farbunterschiede kann keine Haftung übernommen werden.

Zusatzbedingungen

Zusätzliche Bedingungen für Software und Reparaturleistungen werden in gesonderten Verträgen festgelegt.

Abtretungsverbot

Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar

Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile und für sämtliche Verpflichtung ist Düren